Alle Artikel
UK Company SetupVeröffentlicht · 5 June 20268 Min. Lektüre

Vom Handelsregister bis zur ersten Rechnung: Ein Einrichtungsleitfaden für Großbritannien

Ein ruhiger Überblick über die Unternehmensgründung im Vereinigten Königreich für ausländische Gründer – Wahl der Rechtsform, eingetragener Sitz, PSC-Register, Mehrwertsteuerschwellen und die Bankfrage, die die meisten Menschen stutzig macht.

Die erste britische Rechnung scheitert selten an der Steuer. Es scheitert, weil etwas früher in der Kette – ein eingetragener Sitz, der keine HMRC-Posten annehmen kann, ein PSC-Eintrag in der falschen Form, ein Bankantrag, der auf einem Adressnachweis klebt – stillschweigend die Geschäftstätigkeit des Unternehmens stoppt. Für einen ausländischen Gründer sieht das britische System täuschend freundlich aus: Die Gründung kann online in weniger als einem Tag durchgeführt werden. Die härtere Arbeit liegt in der Woche danach.

In diesem Artikel werden die tatsächlich wichtigen Entscheidungen in der Reihenfolge beschrieben, in der sie normalerweise getroffen werden.

Auswahl des Rechtsträgers: Ltd oder LLP

Für die meisten ausländischen Gründer besteht die realistische Wahl zwischen einer privaten Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Ltd) und einer Partnerschaft mit beschränkter Haftung (LLP). Sie sind nicht austauschbar.

Eine UK Ltd ist der Standard für Handelsunternehmen, SaaS, Agenturen, E-Commerce und alles, wofür Sie eines Tages Kapital beschaffen könnten. Es hat Aktionäre, Direktoren, Aktienkapital und zahlt Körperschaftssteuer. Es ist die Struktur, die Anleger erwarten und die Banken am schnellsten verstehen.

Eine LLP ist eine Partnerschaft mit beschränkter Haftung – sie wird hauptsächlich von professionellen Dienstleistungsunternehmen (Recht, Buchhaltung, Beratung) genutzt, deren Mitglieder Steuertransparenz wünschen. Gewinne fließen an die Mitglieder weiter, die individuell besteuert werden. Für einen nichtansässigen Gründer ohne steuerlichen Fußabdruck im Vereinigten Königreich kann eine LLP mehr Reibungsverluste bei der Berichterstattung verursachen als sie einspart, und sie ist schlecht geeignet, wenn Sie vorhaben, Aktien auszugeben, Optionen zu gewähren oder externe Investitionen zu tätigen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, beginnen Sie mit einer Ltd. Die Gründung einer UK Ltd ist später in komplexere Gruppenstrukturen umkehrbar; Es ist schwieriger, eine LLP sauber abzuwickeln.

Das Companies House meldet sich selbst an

Die Gründung durch das Companies House ist verfahrenstechnisch unkompliziert, aber inhaltlich dicht. Das Formular verlangt Folgendes:

  1. Firmenname – prüfen Sie vorher, nicht nachher, ob Markenkonflikte vorliegen. Namen, die auf eine regulierte Tätigkeit hinweisen (Bank, Versicherung, Kammern), lösen eine zusätzliche Genehmigung aus.
  2. Adresse des eingetragenen Firmensitzes – muss in der Gerichtsbarkeit der Gründung liegen (England und Wales, Schottland oder Nordirland). Es muss sich um eine Adresse handeln, an der offizielle Post empfangen und bestätigt werden kann. Eine Wohnadresse im Ausland wird nicht funktionieren; Ein Briefkastendienst, der die gesetzliche Post nicht abwickelt, ist riskant.
  3. Geschäftsführer – mindestens eine natürliche Person ab 16 Jahren. Für Direktoren besteht keine Wohnsitzerfordernis im Vereinigten Königreich, aber ein vollständig nicht ansässiger Vorstand erschwert das Bankgeschäft.
  4. Aktionäre und Aktienkapital – die meisten Gründer beginnen mit einer kleinen Anzahl von Stammaktien im Wert von 1 £. Überdimensionierte Anteilsklassen am ersten Tag führen zu Problemen bei der ersten Finanzierungsrunde.
  5. PSC-Register – das Register „Personen mit erheblicher Kontrolle“, wie unten erläutert.
  6. SIC-Codes – Die von Ihnen ausgewählten Aktivitätscodes bestimmen, wie Banken und HMRC Sie kategorisieren. Wählen Sie genau; vage Entscheidungen weisen auf Risiken hin.

Die Gründungsurkunde geht in der Regel innerhalb von 24 Stunden ein. Das ist der einfache Teil.

Das PSC-Register, richtig verstanden

Das PSC-Register ist das System zur Offenlegung des wirtschaftlichen Eigentums im Vereinigten Königreich. Jedes Unternehmen muss Angaben zu allen Personen identifizieren und archivieren, die direkt oder indirekt:

  • mehr als 25 % der Anteile hält,
  • mehr als 25 % der Stimmrechte hält,
  • hat das Recht, die Mehrheit der Direktoren zu ernennen oder abzuberufen, oder
  • auf andere Weise erheblichen Einfluss oder Kontrolle ausübt.

Bei Gründern im Ausland sorgen zwei Muster immer wieder für Ärger. Die erste besteht darin, Anteile über eine ausländische Holdinggesellschaft zu halten, ohne die Kontrolle auf die eigentliche natürliche Person zurückzuführen – das PSC-Register fragt, wer letztendlich das Unternehmen kontrolliert, und nicht nur, wer im Aktienregister erscheint. Bei der zweiten handelt es sich um informelle Nominierungsvereinbarungen, die niemals offengelegt werden. Diese sind nicht nur nicht konform, sondern machen auch ein späteres Bank-Onboarding nahezu unmöglich, da die Banken das PSC-Register anhand ihrer eigenen Überprüfungen des wirtschaftlichen Eigentums prüfen und die Lücke sofort bemerken.

Halten Sie das PSC-Register korrekt und aktuell und bewahren Sie die Belege (Reisepässe, Adressnachweise, Eigentumskettendiagramme) in einem Ordner auf, den Sie einer Bank per E-Mail übergeben können.

Sitz, Serviceadresse und das Postproblem

Ein im Vereinigten Königreich eingetragener Firmensitz ist eine juristische Adresse, nicht nur eine Postanschrift. HMRC, Companies House und alle Parteien, die ein Gerichtsverfahren führen, werden sich schriftlich an sie wenden. Wenn die Post versäumt wird, reichen die Konsequenzen von automatischen Strafen bis hin zu Versäumnissen, die ohne Wissen des Unternehmens gegen das Unternehmen ergehen.

Drei praktische Punkte:- Der Sitz und die Dienstanschrift des Direktors können gleich oder unterschiedlich sein. Die meisten ausländischen Gründer nutzen für beides eine professionelle Serviceadresse, um Wohnadressen aus dem öffentlichen Register fernzuhalten.

  • Einige Anbieter virtueller Büros leiten gesetzlich vorgeschriebene Post nicht innerhalb eines brauchbaren Zeitrahmens weiter. Erkundigen Sie sich konkret, wie die HMRC- und Gerichtskorrespondenz gehandhabt wird, nicht nur die allgemeine Post.
  • Wenn Sie den Sitz ändern, melden Sie die Änderung sofort an. Eine veraltete Adresse ist die häufigste Ursache für den Abzug von Unternehmen unter ausländischen Gründern.

Mehrwertsteuer, Bankgeschäfte und Erhalt der ersten Rechnung

Ob das Unternehmen tatsächlich handeln kann, entscheiden zwei operative Fragen.

Mehrwertsteuerregistrierung im Vereinigten Königreich. Ein britisches Unternehmen muss sich für die Mehrwertsteuer registrieren, sobald sein steuerpflichtiger Umsatz den aktuellen HMRC-Schwellenwert überschreitet. Viele Gründer registrieren sich jedoch freiwillig früher – entweder weil ihre Kunden britische Unternehmen sind, die eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer erwarten, oder weil sie die Mehrwertsteuer auf Kosten im Vereinigten Königreich zurückfordern möchten. Die freiwillige Registrierung ist unkompliziert, verpflichtet Sie jedoch zu vierteljährlichen Einreichungen im Rahmen von „Making Tax Digital“. Wenn Ihre Kunden im Ausland sind und Ihre Kosten minimal sind, ist es oft die ruhigere Wahl, zu warten, bis Sie die Schwelle erreichen.

Banking. Hier verlieren ausländische Gründer die meiste Zeit. Britische Großbanken verlangen im Allgemeinen mindestens einen im Vereinigten Königreich ansässigen Direktor, eine klare Geschäftsbeweggründe und einen überprüfbaren Adressnachweis für alle PSCs. Fintech-Alternativen (Wise, Revolut Business, Airwallex und andere) binden gebietsfremde Gründer leichter ein und reichen für die Rechnungsstellung, den Zahlungsempfang und die Bezahlung von Lieferanten aus. Viele Gründer eröffnen zunächst ein Fintech-Konto, um mit dem Handel zu beginnen, und fügen dann ein traditionelles Bankkonto hinzu, sobald die britischen Geschäfte dies rechtfertigen.

Der realistische Ablauf von der Gründung bis zur ersten Rechnung ist, sofern die Dokumente sauber sind, ungefähr: Gründung in ein bis zwei Tagen, Registrierung des Firmensitzes und PSC-Anmeldungen in derselben Woche, Fintech-Bankkonto in ein bis drei Wochen, Umsatzsteuerregistrierung (falls erforderlich) in zwei bis acht Wochen, erste konforme Rechnung wird kurz nach der Inbetriebnahme des Bankkontos ausgestellt.

FAQ

Benötige ich für die Gründung einen im Vereinigten Königreich ansässigen Geschäftsführer? Nein. Das Companies House verlangt von seinen Direktoren keinen Wohnsitz im Vereinigten Königreich. Allerdings erschwert ein vollständig gebietsfremder Vorstand die Eröffnung von Bankkonten im Vereinigten Königreich deutlich, und einige Zahlungsabwickler wenden strengere Sorgfaltspflichten an.

Kann ich die Adresse meines Buchhalters als eingetragenen Firmensitz verwenden? Normalerweise ja, wenn sie diesen Service anbieten und sich bereit erklärt haben, gesetzlich vorgeschriebene Post umgehend zu bearbeiten. Bestätigen Sie schriftlich, dass die HMRC- und Gerichtskorrespondenz noch am selben Tag weitergeleitet wird, an dem sie eingeht, und nicht wöchentlich gebündelt.

Soll ich mich sofort nach der Gründung für die Mehrwertsteuer registrieren lassen? Nur wenn Ihre Kunden Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer erwarten oder Sie wesentliche Vorsteuer im Vereinigten Königreich zurückfordern müssen. Andernfalls überwachen Sie den Umsatz anhand des HMRC-Grenzwerts und registrieren Sie sich, wenn Sie sich diesem nähern – eine frühzeitige freiwillige Registrierung verpflichtet Sie zu fortlaufenden digitalen Steuererklärungen.


Der Enterprise Landing-Service von Serene Jade wickelt die Gründung im Vereinigten Königreich, den eingetragenen Firmensitz, PSC-Anmeldungen, die Umsatzsteuerregistrierung und die Bankeinführung für ausländische Gründer in einem einzigen Arbeitsablauf ab. Details unter /services.

ARBEITEN SIE MIT UNS

Haben Sie eine Flurangelegenheit, bei der wir helfen können?